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Erlaubt oder verboten? Die Datenerhebung und Weiterverarbeitung stützt sich immer auf eine Rechtsgrundlage nach DSGVO. Im Fall der Analyse von Besuchern auf der eigenen Webseite wird oft Art. 6 Abs.1 f DSGVO verwendet, der ein berechtigtes Interesse und eine Interessenabwägung beschreibt. Eine vollständige Interessenabwägung ist laut dem Bayrischen Landesamt für Datenschutz (BayLDA) jedoch nicht möglich, da man die genauen Umstände der Datenverarbeitung nicht komplett durchschauen kann. Folglich könnte man auf die Rechtsgrundlage der Einwilligung setzen.
Dabei müsste der Webseitenbesucher aber aktiv einen Schalter aktivieren was er kaum machen wird.
Wenn die erste Variante wohl nicht rechtssicher und die andere Variante nicht praktikabel ist, sollte man sich den Einsatz des Google Tracking Tools, Double Click oder Tools wie Criterio genau überlegen. Unbestätigten Quellen zufolge ergingen zu diesem Thema erst kürzlich Bußgeldbescheide.

Wer sich in Sachen DSGVO noch unsicher ist oder noch offene Fragen hat, für den bietet das BayLDA unter https://www.lda.bayern.de/de/faq.html einen hilfreichen Fragenkatalog mit Antworten. Er ist schön kurz gehalten und klärt dennoch sicher viele DSGVO-Fragen von Webseitenbetreibern und allgemeiner Natur.