Cookiehinweise 4ever

Längst haben die Cookie Meldungen in den meisten Webseiten Einzug gehalten. Die Verunsicherung bei den Webseitenbetreibern war und ist groß. Dazu beigetragen hat eine Formulierung des EuGH in einem aktuellen Urteil, dass auch Cookies die keinen Personenbezug haben eine Einwilligung benötigen ( https://www.dr-bahr.com/news ). Als Grundlage wurde hierbei jedoch die ePrivacy-Richtlinie herangezogen, die in Deutschland aber noch nicht gilt. Bislang regelt hier die DSGVO die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Cookies.
Dieses Beispiel zeigt die Verwirrung bei der Umsetzung der Richtlinien. Ebenso wird deutlich, dass nach der DSGVO nun mit der ePrivacy Verordnung bereits das nächste große Thema für Webseitenbetreiber vor der Tür steht. Webseitenbetreiber die Tracking und Werbung einsetzen sollten da Thema ePrivacy genau verfolgen.