Was versteht man unter Trademark Clearinghouse (TMCH)?

Das Trademark Clearinghouse (TMCH) wird von der Firma Deloitte und der Softwarefirma IBM betreut und getragen. Das Trademark Clearinghouse existiert seit dem 26.03.2013 und enstand in Zusammenarbeit der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN).

Um die Überwachung und die Verwaltung von Schutzrechten eingetragener Markeninhaber besser handhabbar zu machen wurde ein zentrales Markenregister für die neuen Top Level Domains geschaffen. Jeder Markeninhaber hat die Möglichkeit seine nationale und international eingetragene Marken, seine geschützte Wortmarken, wenn diese gerichtlich festgestellt wurden und Marken auf Grund von Sondergesetzen, eintragen zu lassen. Der Markeninhaber erhält dann einen sogenannten Sunrise-Code , mit welchem er die Domain in der Sunrise Phase auf diese Marke vorregistrieren lassen kann. Bei der Eintragung selbst wird im Grunde genommen nur reine Markename als Label (Schreibweise) zugelassen. Leerzeichen oder Sonderzeichen im Markennamen können entfernt oder durch ein „-“ ersetzt werden. Die Marke „Schuhparadies Meier“ könnte folgende Labels erhalten: „schuhparadiesmeier“ und „schuhparadies-meier“. Unterschiedliche Schreibweisen sind durch das TMCH nicht abgedeckt (z.B. wäre schuh-paradies-meier nicht zulässig). Über das Label entscheidet das TMCH unter Beachtung des Markenregisters.

Ist ein Markeninhaber eingetragen, befähigt ihn dies an der sogenannten Sunrise Phase einer nTLD teilzunehmen und sich den Marken/Domainnamen zu sichern. Aktuell existieren 1400 beantragte Domainendungen, die alle zu unterschiedlichen Zeiten in die Sunrisephase starten. Das TMCH ermöglicht den Schutz der Marke ohne das dauerhaft die Termine überwacht werden müssen. Die Eintragung kann über die Dauer von 1-3 Jahren erfolgen.

Versuchen Dritte den geschützten Namen registrieren zu lassen, erhält der Antragsteller die Information, dass der Domainname bereits unter dem Markenschutz steht und muss seine Rechte daran nachweisen um fortzufahren. Der Kennzeicheninhaber erhält aber ebenfalls eine Information hierüber, woraufhin dieser eine Sperrung (Uniform Rapid Suspenison) erreichen kann, sobald er die Sachlage geprüft hat.

Eine Hinterlegung der Marken erfolgt auf dem elektronischen Wege und erfordert einen Nachweis für deren Bestand. Dies kann in Form von Urkunden, gerichtliche Entscheidungen erfolgen. Ebenso muss nachweisbar sein, dass die Marke benutzt wird, in Form z.B. von Ausdrucken der Internetseite, Ettiketten, Verpackungen etc. Falls eine Marke eingetragen werden soll die durch ein Gesetz geschützt ist (wie z.B. olympische Begriffe, Symbole, o. ä.), muss der Schutz des Kennzeichens bereits zum 26.06.2008 bestanden haben.

Ein Nachteil für die Markeninhaber wird der höhere Aufwand, den diese mit dem Schutz ihrer Marken haben, sein. Weiterhin ist es nachteilig, dass dem Markeninhaber ein weiteres Mal Kosten entstehen um seine Marke zu schützen.

Bei Interesse an einer Eintragung Ihrer Marke in das TMCH sind wir Ihnen gerne behilflich. Bitte kontaktieren Sie unseren Support. Unsere Mitarbeiter erstellen Ihnen dann ein Angebot mit den benötigten Unterlagen und den erhobenen Verwaltungsgebühren.